Aktueller Stand der EUDR: Verschiebung der Einführung

Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist ein bedeutender Schritt der Europäischen Union, um die Konsumgewohnheiten auf umweltfreundliche Produkte umzustellen und die globale Entwaldung zu reduzieren. Diese Verordnung, die am 29. Juni 2023 in Kraft trat, verlangt von Unternehmen, dass sie nachweisen können, dass ihre Produkte nicht aus kürzlich entwaldetem Land stammen. Die EUDR umfasst dabei auch Naturkautschuk, was besonders für Unternehmen von Bedeutung ist, die diesen Rohstoff verwenden.

Unser Unternehmen ist bereits dabei, sich auf die EUDR vorzubereiten und diese Anforderungen umzusetzen. Dies beinhaltet auch die Anpassung unserer internen Prozesse, um sicherzustellen, dass alle Produkte und Rohstoffe den neuen Vorgaben entsprechen. Unsere Vorbereitungen umfassen auch die Sicherstellung der internen Rückverfolgbarkeit der Referenznummern. Sobald die Schnittstellen zum Informationssystem der EU stehen, werden wir die Beantragung der Referenznummern pro Naturkautschuk-Kundenauftrag in Angriff nehmen. Aufgrund der fehlenden Informationen können wir in diesem Stadium noch keine konkreten Aussagen treffen, wie wir diese weitergeben, da immer noch viele Fragen seitens der Behörden offen sind.

Trotz der aktuellen Entscheidung der Europäischen Kommission, den Start auf Ende 2025 für große und mittlere Unternehmen und auf Mitte 2026 für kleine und mittlere Unternehmen zu verschieben – setzen wir unsere Bemühungen weiterhin fort. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verschiebung noch der Zustimmung der Mitgliedsländer bedarf.

Diese zusätzliche Zeit bietet uns die Möglichkeit, unsere Lieferketten gründlich zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Produkte den neuen Anforderungen gerecht werden. Wir sind entschlossen, unsere Umweltverantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zum Schutz der Biodiversität zu leisten.